Start Glas/Fensterreinigung Treppenhausreinigung Kontakt
Privat:

Die Flur- bzw. Treppenhausreinigung ist ein Bestandteil der Hausordnung, die von jedem Mieter (wechselseitig) oder Eigentümer ausgeführt werden muss. Aus verschiedenen Gründen, Beruf, Urlaub, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann die Treppenhausreinigung in manchen Fällen nicht ausgeführt werden, was das Missfallendes Vermieters und der Mitbewohner verursachen kann.
Diese Probleme können Sie vermeiden indem Sie unsere Firma beauftragen.

Zur privaten Treppenhausreinigung gehören:

Reinigung von Treppen und Podesten,Hausfluren,
von Geländern und Handläufen,
Sicherungskästen etc..
(Fenster siehe Glasreinigung)

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